Ernährungsberatung
Seit 2016 biete ich persönliche Ernährungsberatung im Raum Celle/Hannover an. Selbstverständlich sind auch Fernberatungen via Telefonie/Videotelefonie möglich.
Als zertifiziere Ernährungsberaterin können die Kosten für Ihre Beratung (anteilig) von den Krankenkassen erstattet werden.
Meine Schwerpunkte in der Beratung sind die Themen:
- Darmgesundheit
- Reizdarm
- Lebensmittelunverträglichkeiten / Lebensmittelintoleranzen
- Reduktion oder Prävention von Übergewicht
- Sporternährung
Angebot Ernährungsberatung
Zuschuss von Ihrer Krankenkasse möglich!
Ernährungstherapie §43 SGB V
Ernährungstherapie können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie wegen falscher Ernährung erkrankt sind oder wenn Sie an einer Krankheit leiden, die durch falsche Ernährung mit verursacht wurde. Von der Ernährungsberatung können Sie auch profitieren, wenn eine Umstellung Ihrer Ernährung die Therapie einer Krankheit unterstützen kann.
Keine Beratungen im Jahr 2022!
Erstgespräch (60 min) = 100€
Folgeberatungen (30 min) = 50€
Bis zu 100 % Kostenerstattung möglich!
Präventionskurs Ernährungsberatung §20 SGB V
Manchmal ist es gar nicht so einfach sich im Alltag gesund zu ernähren. Die Beratung richtet sich an alle, die ihre Ernährungsgewohnheiten verbessern möchten um z.B. Übergewicht, Mangel- oder Fehlernährung vorzubeugen.
In der Beratung lernen Sie die Grundlagen einer ausgewogenen und gesunden Ernährung kennen und bekommen Tipps zur Umsetzung in Ihrem Alltag.
Keine Beratungen im Jahr 2022!
3 Einzelgespräche = 180€
Bis zu 100 % Kostenerstattung möglich!
Präventionskurs §20 SGB V-
„ICH nehme ab“ (DGE)
„ICH nehme ab“ ist keine Diät, sondern eine Anleitung, wie Sie Ihr Gewicht mit Hilfe einer vollwertigen Ernährung langfristig verringern und halten können.
Keine Kurse 2022!
Bis zu 100 % Kostenerstattung möglich!
Kostenerstattung und Ablauf
Für gesetzlich Versicherte
1. Sie nehmen Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um sich nach den Bezuschussungsmodalitäten zu erkundigen. Fragen Sie auch ob die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag für die Beratungsleistung benötigt.
2. Sie nehmen Kontakt zu mir auf. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag.
3. Sie lassen mir vor der Beratung (oder spätestens zum Erstgespräch) eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung (alternativ Rezept vom Arzt) sowie die aktuellen Blutwerte, Befundberichte und ggf. die Übersicht der Medikation zukommen.
4. Sie senden das Original der Notwendigkeitsbescheinigung (und ggf. den Kostenvoranschlag) an Ihre Krankenkasse und wartet auf deren Rückmeldung
5. Sie nehmen meine Beratungsleistung in Anspruch und begleichen im Anschluss den gesamten Rechnungsbetrag. Ich stelle Ihnen nach Zahlungseingang einen Zahlungsnachweis aus.
6. Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Bezuschussung/Rückerstattung der Kosten und reichen die Rechnung und den Zahlungsnachweis ein.
Für Privatversicherte
Sie sollten im Vorfeld der Beratung unter Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu seiner Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier u. a. vom abgeschlossenen Vertrag mit der PKV abhängig.
Häufige Fragen
zur Ernährungsberatung
Wie hoch ist der Zuschuss meineR Krankenkasse?
Im Durchschnitt bekommen Sie 80 % der Kosten für eine Ernährungstherapie (§43) oder Ernährungsberatung (§20) erstattet. Manche Krankenkassen erstatten aber auch bis zu 100 %, andere etwas weniger. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Zuschüssen und dem Ablauf der Kostenerstattung.
Brauche ich immer ein Rezept vom Arzt um Ernährungsberatung in Anspruch nehmen zu können?
Nein. Sie brauchen nur ein Rezept wenn Sie eine Ernährungstherapie (§43) in Anspruch nehmen möchten und sich die Kosten (anteilig) von der Krankenkasse erstatten lassen wollen.
Wie oft kann ich eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen?
Einen Zuschuss von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie im Regelfall für das Erstgespräch und 4-5 Folgeberatungen pro Diagnose. Sollten Sie darüberhinaus Unterstützung benötigen können Sie als Selbstzahler weitere Beratungen in Anspruch nehmen. Private Krankenversicherungen zahlen teilweise bis zu 12 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KANN ICH BEI IHNEN ERNÄHRUNGSBERATUNG VOR EINER BARIATRISCHEN OP IN ANSPRUCH NEHMEN?
Nein. Das Thema gehört nicht zu meinen Schwerpunkten, bitte wenden Sie sich an eine Kollegin. Ggf. kann Sie Ihre Krankenkasse oder Ihr Arzt bei der Suche unterstützen.